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Auszug der Ordnung
vom 14. März 2001 |
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Die Organisation
führt den Namen „männerarbeit VKK-DO”
Ziel der Interessengemeinschaft ist die Vertretung und Förderung
gemeindlicher evangelischer Männerarbeit im Wirkungsbereich der Vereinigten
Kirchenkreise von Dortmund und Lünen.
Die Ziele werden insbesondere durch folgende Zwecke umgesetzt:
Interessenvertretung der Mitgliedergruppierungen indem der gewählte Vorstand
der Interessengemeinschaft insbesondere in Konfliktsituationen die
Mittlerrolle übernimmt.
Gemeindebezogene Männerarbeit zu fördern, indem der Vorstand der
Interessengemeinschaft u. a.. Männergruppen - und Kreise als selbständige
Gruppen versteht und sie entsprechend informiert und berät.
Männer in ihren jeweiligen Lebenszusammenhängen und -bezügen zu begleiten
und zu stärken, indem dies die Interessenvertretung u. a.. durch
Publikationen und Stellungnahmen thematisiert sowie in Bildungs- und
Beratungsarbeit zu seinem Anliegen macht.
Männer ermutigen, Verantwortung in Kirche und Gesellschaft zu übernehmen,
indem die Interessenvertretung u. a.. Trainingsangebote zu Gremienarbeit,
Rhetorikkurse macht / initiiert und Kommunikationsveranstaltungen anbietet /
initiiert, sowie Seminare zur Gruppenleitung anbietet/initiiert - und als
praktisches Erprobungsfeld z.B.. humanitäre Projekte einleitet, unterstützt,
bzw. -fördert.
Konflikt -und Notsituationen von Männern - Frauen und Kindern aufzugreifen
und Hilfen anzubieten, indem die Interessenvertretung u. a.. Fachberatungen
anbietet, Diskriminierungen von Männern - Frauen und Kindern thematisiert
und gemeindebezogene Hilfe-Angebote macht.
Impulse bei männerspezifischen Fragestellungen in Kirche und Gesellschaft
zusetzen, indem die Interessenvertretung u. a.. theologisch-pädagogische
Arbeits- und Informationshilfen erstellt, Stellungnahmen zu aktuellen Fragen
nimmt und männersolidarische Anliegen fördert, sowie christliches
Bewusstsein bei Männern -Frauen und Kindern zu beleben und zu pflegen. Und
als Mitglied der ARGE „Kirche und Mann” aktiv an Planung und Durchführung
von Veranstaltungen wie u. a. „Stadtmännertag” beteiligt ist.
Förderung von Traditionen indem die Interessengemeinschaft u. a. Beihilfen,
im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten, gewährt.
Sachbezogene und ideologische Zusammenarbeit mit anderen Organisationen,
insbesondere der Männerarbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen im
Institut für Kirche und Gesellschaft.
Beschaffung finanzieller Mittel zur Verwirklichung der Ziele.
Die Interessengemeinschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der
Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sie ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Interessengemeinschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke
verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Satzungszweck
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Bei Auflösung der Interessengemeinschaft oder seiner Nachfolgeorganisation
oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen der
Interessengemeinschaft an die Vereinigten Kirchenkreise von Dortmund und
Lünen, die es unmittelbar und ausschließlich für Belange der Männerarbeit in
Gemeinden ihres Wirkungsbereichs zu verwenden hat.
Jede zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung existierende/bekannte
Männergruppe in den Gemeinden der Vereinigten Kirchenkreise von Dortmund und
Lünen ist geborenes Mitglied.
Mitglied der Interessengemeinschaft kann jede natürliche und juristische
Person werden, die die Ziele fördern will.
Auch können Einzelpersonen z.B.. Vorstandsmitglieder, Vertrauenspfarrer
(Pfarrerinnen) und Mitarbeiter der Landeskirche sowie weitere Mitarbeiter
der Vereinigten Kirchenkreise von Dortmund und Lünen Mitglied werden.
Neue gemeindliche Männergruppen und Einzelpersonen zeigen ihren
Mitgliedswillen mündlich oder schriftlich an.
Beiträge werden in der Interessengemeinschaft zurzeit nicht erhoben. Sollte
durch Struktur Veränderung oder anderer Einflüsse eine Erhebung nötig
werden, dann werden entsprechende Beschlüsse in der Mitgliederversammlung
gefasst und im Besonderen in einer Beitragsordnung geregelt. |
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Sollten bei der Auswahl des Bildmaterials trotz
sorgfältiger Prüfung Rechtsansprüche Dritter berührt sein, erbitten wir eine
entsprechende Mitteilung.
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