Ordnung 2001

 

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Richtlinien

 

Auszug der Ordnung vom 14. März 2001  
Die Organisation führt den Namen „männerarbeit VKK-DO”
Ziel der Interessengemeinschaft ist die Vertretung und Förderung gemeindlicher evangelischer Männerarbeit im Wirkungsbereich der Vereinigten Kirchenkreise von Dortmund und Lünen.

Die Ziele werden insbesondere durch folgende Zwecke umgesetzt:
Interessenvertretung der Mitgliedergruppierungen indem der gewählte Vorstand der Interessengemeinschaft insbesondere in Konfliktsituationen die Mittlerrolle übernimmt.

Gemeindebezogene Männerarbeit zu fördern, indem der Vorstand der Interessengemeinschaft u. a.. Männergruppen - und Kreise als selbständige Gruppen versteht und sie entsprechend informiert und berät.

Männer in ihren jeweiligen Lebenszusammenhängen und -bezügen zu begleiten und zu stärken, indem dies die Interessenvertretung u. a.. durch Publikationen und Stellungnahmen thematisiert sowie in Bildungs- und Beratungsarbeit zu seinem Anliegen macht.

Männer ermutigen, Verantwortung in Kirche und Gesellschaft zu übernehmen, indem die Interessenvertretung u. a.. Trainingsangebote zu Gremienarbeit, Rhetorikkurse macht / initiiert und Kommunikationsveranstaltungen anbietet / initiiert, sowie Seminare zur Gruppenleitung anbietet/initiiert - und als praktisches Erprobungsfeld z.B.. humanitäre Projekte einleitet, unterstützt, bzw. -fördert.

Konflikt -und Notsituationen von Männern - Frauen und Kindern aufzugreifen und Hilfen anzubieten, indem die Interessenvertretung u. a.. Fachberatungen anbietet, Diskriminierungen von Männern - Frauen und Kindern thematisiert und gemeindebezogene Hilfe-Angebote macht.

Impulse bei männerspezifischen Fragestellungen in Kirche und Gesellschaft zusetzen, indem die Interessenvertretung u. a.. theologisch-pädagogische Arbeits- und Informationshilfen erstellt, Stellungnahmen zu aktuellen Fragen nimmt und männersolidarische Anliegen fördert, sowie christliches Bewusstsein bei Männern -Frauen und Kindern zu beleben und zu pflegen. Und als Mitglied der ARGE „Kirche und Mann” aktiv an Planung und Durchführung von Veranstaltungen wie u. a. „Stadtmännertag” beteiligt ist.

Förderung von Traditionen indem die Interessengemeinschaft u. a. Beihilfen, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten, gewährt.

Sachbezogene und ideologische Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, insbesondere der Männerarbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen im Institut für Kirche und Gesellschaft.

Beschaffung finanzieller Mittel zur Verwirklichung der Ziele.

Die Interessengemeinschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel der Interessengemeinschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Satzungszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Bei Auflösung der Interessengemeinschaft oder seiner Nachfolgeorganisation oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen der Interessengemeinschaft an die Vereinigten Kirchenkreise von Dortmund und Lünen, die es unmittelbar und ausschließlich für Belange der Männerarbeit in Gemeinden ihres Wirkungsbereichs zu verwenden hat.

Jede zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung existierende/bekannte Männergruppe in den Gemeinden der Vereinigten Kirchenkreise von Dortmund und Lünen ist geborenes Mitglied.

Mitglied der Interessengemeinschaft kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele fördern will.
Auch können Einzelpersonen z.B.. Vorstandsmitglieder, Vertrauenspfarrer (Pfarrerinnen) und Mitarbeiter der Landeskirche sowie weitere Mitarbeiter der Vereinigten Kirchenkreise von Dortmund und Lünen Mitglied werden.
Neue gemeindliche Männergruppen und Einzelpersonen zeigen ihren Mitgliedswillen mündlich oder schriftlich an.

Beiträge werden in der Interessengemeinschaft zurzeit nicht erhoben. Sollte durch Struktur Veränderung oder anderer Einflüsse eine Erhebung nötig werden, dann werden entsprechende Beschlüsse in der Mitgliederversammlung gefasst und im Besonderen in einer Beitragsordnung geregelt.
     

 

 

Sollten bei der Auswahl des Bildmaterials trotz sorgfältiger Prüfung Rechtsansprüche Dritter berührt sein, erbitten wir eine entsprechende Mitteilung.